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Orientierung für Hausärztinnen und Hausärzte in Niedersachsen

Zur aktuellen Diskussion zum Primärarztsystem haben uns zahlreiche Mitgliederanfragen erreicht.
Diese Website informiert zum Stand der Dinge.

Das Primärarztsystem kommt:
Die Rolle der Hausarztpraxis in der Primärversorgung

Die Bundesregierung plant die Einführung eines
verbindlichen Primärarztsystems zur Stärkung
der ambulanten Versorgung. Ein erster Gesetzentwurf ist noch für 2026 angekündigt. Hausärztinnen und Hausärzte
sollen dabei eine zentrale Rolle in der Steuerung der Versorgung übernehmen. Diese Seite bündelt Informationen und Einordnungen zur aktuellen Diskussion, insbesondere für Hausärztinnen und Hausärzte in Niedersachsen.

Die ambulante Versorgung steht vor großen strukturellen Herausforderungen. Wir haben eine gleichzeitige Über-, Unter- und Fehlversorgung. Auch der demografische Wandel, steigende Versorgungsbedarfe sowie zunehmende Schwierigkeiten bei der Terminvergabe im fachärztlichen Bereich tragen dazu bei.

Dr. Matthias Berndt

"Inzwischen liegen alle Fakten auf dem Tisch und die Maßnahmen sind konkret beschrieben. Jetzt gilt es, die Inhalte schnellstmöglich in ein Gesetz zu überführen - vor allem auch, damit die derzeit stark begrenzt verfügbaren Facharzttermine künftig nach medizinischer Behandlungsbedürftigkeit priorisiert vergeben werden können. Das Primärarztsystem muss jetzt schnell auf den Weg gebracht werden. Jede weitere Verzögerung führt zu Frust in der Bevölkerung!"

Dr. Matthias Berndt, Landesvorsitzender im Hausärztinnen- und Hausärzteverband Niedersachsen e. V.

Ein Primärarztsystem strukturiert die Versorgung und setzt Ressourcen gezielter ein. Hausärztinnen und Hausärzte übernehmen dabei eine zentrale Rolle: Sie sind erste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten, behandeln einen Großteil der medizinischen Anliegen selbst, priorisieren den Versorgungsbedarf und koordinieren bei Bedarf die weitere Behandlung.

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD auf die Einführung eines Primärarztsystems festgelegt. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Niedersachsen hat dazu auf seiner Landesdelegiertenversammlung zehn zentrale Anforderungen an ein funktionierendes Primärarztsystem beschlossen.

Auch wissenschaftliche Fachgesellschaften wie die DEGAM sowie gesundheitspolitische Initiativen auf Landesebene, etwa Konzepte zur Weiterentwicklung der Primärversorgung in Nordrhein-Westfalen, beschäftigen sich mit der konkreten Ausgestaltung und betonen die Bedeutung einer stärker koordinierten Versorgung.

Unsere Einordnung zum
Primäraztsystem laut Koalitionsvertrag

Primärarztsystem

D.h., Ein verbindliches Primärarztsystem beschreibt Ihre Hausarztpraxis als feste erste Anlaufstelle von Patientinnen und Patienten, die die Behandlung übernimmt, priorisiert und die weitere Versorgung koordiniert.

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Termingarantie

D.h., die Bundesregierung möchte eine
Priorisierung der Behandlungsbedürftigkeit und eine daraus
abgeleitete Dringlichkeit in der Terminvergabe einführen. Diese kann entweder durch die Primärärztinnen und Primärärzte oder die KV-Hotline 116 117 erfolgen. Diese Bedarfsfeststellung beinhaltet eine Termingarantie der KV für den fachärztlichen Versorgungsbereich.

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Terminvermittlung

D.h., wenn eine Terminvermittlung zu einem niedergelassenen Facharzt nicht gelingt, wird Kliniken ermöglicht, durch ambulante fachärztliche Versorgungsangebote die Einhaltung der Termingarantie zu gewährleisten.

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Position des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Niedersachsen

Stand: 14. September 2026

Die Landesdelegiertenversammlung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Niedersachsen e. V. stellt zehn zentrale Anforderungen an ein Primärarztsystem. Sie beschreiben aus hausärztlicher Perspektive, welche strukturellen Voraussetzungen notwendig sind, damit ein solches Primärversorgungssystem in der Praxis tragfähig umgesetzt werden kann und die Versorgung für Patienten oder Patientinnen verlässlich, koordiniert und medizinisch sinnvoll organisiert wird.

  • 1. Hausärztinnen und Hausärzte als Primärärzte
    Hausärztinnen und Hausärzte übernehmen die Rolle der Primärärzte und sind erste Ansprechpartner für medizinische Anliegen.
  • 2. Verbindliche Einschreibung
    Patientinnen und Patienten schreiben sich verbindlich bei einer Primärarztpraxis ein.
  • 3. Koordination der Versorgung
    Die hausärztliche Praxis steuert und koordiniert die weitere medizinische Versorgung.
  • 4. Facharztzugang per Überweisung
    Fachärztliche Behandlungen erfolgen grundsätzlich nach Überweisung durch die Primärarztpraxis.
  • 5. Strukturierte Betreuung chronisch Kranker
    Chronisch kranke und multimorbide Patienten oder Patientinnen werden kontinuierlich durch ihre Primärarztpraxis begleitet.
  • 6. Vergütung der Koordinationsleistung
    Die Koordinations- und Steuerungsleistung der Hausarztpraxis muss angemessen vergütet werden.
  • 7. Steuerung ungesteuerter Arztkontakte
    Behandlungen außerhalb des Primärarztsystems ohne vorherige Steuerung sollen begrenzt werden.
  • 8. Priorisierung nach medizinischer Dringlichkeit
    Hausarztpraxen (oder im Einzelfall die 116 117) bewerten die Dringlichkeit und steuern die Terminvergabe im System.
  • 9. Digitale Ersteinschätzung
    Digitale Verfahren zur Ersteinschätzung können den Zugang zur Versorgung unterstützen.
  • 10. Aus- und Weiterbildung sichern
    Die Aus- und Weiterbildungsplanung muss ausreichend Primärärzte für die Versorgung sichern.
Wissenschaftliche Perspektive: Bedeutung der Primärversorgung

Auch aus wissenschaftlicher Sicht gilt ein starkes Primärarztsystem als zentraler Bestandteil leistungsfähiger medizinischer Versorgung.

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) betont in ihrem Positionspapier zur Primärarztversorgung, dass eine koordinierte Versorgung über hausärztliche Praxen dazu beitragen kann,

  • Versorgungsabläufe besser zu strukturieren
  • unnötige Doppeluntersuchungen zu vermeiden
  • Facharztressourcen gezielter einzusetzen
  • die Betreuung chronisch kranker Patienten oder Patientinnen zu verbessern

Forderungspapier des Bundesverbandes

Stand: August 2026

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V. auf Bundesebene hat zum im Koalitionsvertrag angekündigten Primärarztsystem beziehungsweise "verbindlichen Primärversorgungssystem" ein Forderungspapier veröffentlicht. Es basiert in großen Teilen auf wissenschaftlichen Grundlagen und umfasst folgende zentrale Punkte: 

  • 1. Ein hausärztliches Primärversorgungssystem muss qualitative Mindeststandards erfüllen
    Die im Papier benannten systematischen Mindestanforderungen (S. 4) an ein Primärversorgungssystem müssen bei der Einführung eines hausärztlichen Primärversorgungssystems zwingend berücksichtigt werden.
  • 2. Der Zugang zur Primärversorgung erfolgt über die hausärztlichen Praxen
    Anlaufstelle sowie zentrale steuernde Instanz müssen die hausärztlichen Praxen sein und nicht weitere Leistungserbringer. Der Einstieg in die Versorgung der Patientinnen und Patienten muss regelhaft über die hausärztlichen Praxen erfolgen.
  • 3. HZV als bewährtes Primärversorgungssystem
    Die Bestimmungen zur Hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V (HZV) müssen in ihrer aktuellen Form als selektivvertraglich organisierte „alternative Regelversorgung“ unverändert beibehalten werden.

  • 4. Zukunftsfähige moderne Versorgung im Team
    Der Aufbau moderner, interprofessioneller Primärversorgungsstrukturen muss konsequent gefördert werden.
  • 5. Stärkung der digitalen Infrastruktur für die und in den Hausarztpraxen anstelle zentraler digitaler Ersteinschätzung
    Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband befürwortet eine Stärkung der digitalen Infrastruktur der hausärztlichen Praxen. Eine zentrale digitale / telefonische Ersteinschätzung an den Hausarztpraxen vorbei lehnen wir ab! Patientinnen und Patienten müssen während der regulären Praxisöffnungszeiten immer zuerst ihre Hausarztpraxis kontaktieren.
  • 6. Verbindlichkeit für Patientinnen und Patienten
    Patientinnen und Patienten müssen sich freiwillig aktiv für oder gegen eine Teilnahme an einem Primärversorgungssystem entscheiden können.
Gesundheitspolitische Perspektive: Weiterentwicklung der Primärversorgung

Auch auf gesundheitspolitischer Ebene wird die Weiterentwicklung der Primärversorgung intensiv diskutiert.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) beschreibt in seinem Konzept zur Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung die Bedeutung einer stärker strukturierten Primärversorgung. Demnach kann eine stärkere Einbindung hausärztlicher Praxen dazu beitragen,

  • Versorgungsstrukturen klarer zu ordnen
  • Patienten oder Patientinnen gezielter durch das Versorgungssystem zu führen
  • medizinische Ressourcen effizienter einzusetzen
  • die Zusammenarbeit zwischen hausärztlicher und fachärztlicher Versorgung zu verbessern